Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert - und das kann teuer werden! Dies gilt auch, wenn Sie die notwendigen Arbeiten an Dritte, z.B. Architekten, Bauunternehmer oder Handwerker, vergeben. Schnell sind Sie verwickelt in einen Haftpflichtschaden wegen
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- Verletzung der Überwachungspflicht
- Verschulden bei der Auswahl der am Bau Beteiligten
Wer ist versichert?
Als VWE-Mitglied sind Sie bis zu einer Bausumme vom 500.000,- Euro geschützt. Die Prämie ist bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bei einer Bausumme darüber hinaus kann eine günstige Zusatzvbersicherung abgeschlossen werden.
Deckungssummen: - 5.000.000.- €, pauschal für Personen- u. Sachschäden
- 100.000.- € für Vermögensschäden
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Das können Sie erwarten:
- Die Versicherung prüft für Sie die Haftungsfrage, leistet
Schadenersatz in berechtigten Fällen und trägt im Streitfall die
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.
- auch wenn Sie keine Schuld tragen und trotzdem auf Schadenersatz
verklagt werden, wehrt die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung
unberechtigte Ansprüche ab (Rechtsschutzfunktion)
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Beispiele:
- Als Bauherr führen Sie Bekannte durch den Neubau. Einer von
ihnen stürzt vom unzureichend gesicherten Balkon. Die Krankenkasse
fordert Arzt- und Pflegekosten.
- Ein spielendes Kind rutscht in einen Schacht und wird schwer verletzt. Die Eltern fordern von Ihnen Rente und Schmerzensgeld
- Mit Bekannten decken Sie das Dach selbst. Ein Ziegel rutscht ab und trifft einen Passanten
- eine Windboe löst ein Brett des Bauzaunes, das ein vorbei fahrendes Fahrzeug trifft.
- Baumaterial wird ohne Sicherung am Straßenrand gelagert und verursacht einen Verkehrsunfall